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Handy-Verbot
Infos der Schulleitung
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
in der nächsten Woche wechseln alle Schulen in NRW von Distanzunterricht
zu Wechselunterricht (wie vor den Osterferien).
Den Stundenplan für Ihr Kind erhalten Sie von den Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen.
Außerdem wird die Notbetreuung für die Klassen 1-6 weitergeführt. Für die Notbetreuung ist eine Anmeldung erforderlich. Das Formular erhalten sie von den Klassenlehrer*innen und Sie finden das Formular auch auf unserer Homepage. Bitte melden Sie sich bei Ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, falls sie die Notbetreuung benötigen.
Ab nächster Woche besteht für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal eine Testpflicht (zwei mal pro Woche).
Nachfolgend finden Sie in Auszügen Erläuterungen des Schulministeriums von gestern Abend (14.04.2021):
An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.
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Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)
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Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).
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Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die
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Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
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Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.
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Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Über die Teilnahme sowie im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person.
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Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
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Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
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Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
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Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
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Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass anstatt von Coronaselbsttests für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, ein solcher Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war.
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Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
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Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
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Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
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Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist. Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.
Falls ein Schnelltest von Ihrem Kind positiv ausfallen sollte, werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
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Ihr Kind wird in einem separaten Raum von den Mitschüler*innen getrennt.
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Sie werden umgehend telefonisch informiert und gebeten Ihr Kind abzuholen. Dabei soll nicht der öffentliche Nahverkehr genutzt werden.
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Bitte veranlassen Sie für Ihr Kind umgehend beim Hausarzt/Kinderarzt/im Testzentrum einen Termin für einen PCR Test.
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Es erfolgt eine Meldung beim Gesundheitsamt durch die Schule.
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Bis zum PCR-Testtermin sollte sich Ihr Kind in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
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Wird der positive Schnelltest durch einen positiven PCR-Test bestätigt, wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen melden und eine Quarantäne aussprechen.
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Erweist sich der positive Schnelltest im PCR-Test als negativ, kann Ihr Kind die Schule unter Vorlage des negativen Testergebnisses wieder die Schule besuchen.
Sobald wir neue Informationem vom Schulministerium erhalten, werden Sie selbstverständlich umgehend informiert.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ihre Gesundheit
Peter Zerfass
(Schulleiter)
Test zur Selbstanwendung
Informationen und Erklärvideos zum Selbsttest finden Sie hier
Distanzunterricht
Das Formular für die Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts finden Sie hier
Das Konzept unseres Distanzunterrichts finden Sie hier
Die folgenden Unterrichts- und Pausenzeiten gelten momentan während des Distanzunterrichts nicht!



Elterninfo vom Schulministerium
Wenn mein Kind zu Hause erkrankt - Handlungsempfehlung
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Das Schaubild in weiteren Sprachen finden Sie hier.
An die Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler
"Nach der ersten Corona-Welle und der Distanzbeschulung haben wir Schüler*innen und Eltern befragt, wie sie die Zeit der Beschulung auf Distanz empfunden haben und wie das Lernen funktioniert hat. Viele Eltern haben an der Befragung teilgenommen. Dafür vielen Dank! Das hat zu einem Ergebnis geführt, das wir gut auswerten können. Für viele war es verstänlicher Weise eine belanstende Zeit. Auch darum danken wir für die vielen ehrlichen Antworten und Anregungen für die Zukunft. Auch die Schüler*innen haben im Unterricht zurückmelden können, wie das Lernen zu Hause für sie war. Viele Schüler*innen haben die Organisatoin der Zeit des Lernens zu Hause und die Unterstützung der Lehrkräfte aus der Ferne als positiv empfunden. Die genauen Ergebnisse der Umfrage können Sie online einsehen oder in den PDF-Dokumenten nachlesen."
Alfred-Herrhausen-Schule: #COVID19 und Schule - Schüler*innenfeedback
Insgesamt haben 188 Personen an der Befragung teilgenommen.
Einsicht in die Ergebnisse unter
Zu den Ergebnissen
Ergebniscode: kagarir
Alfred-Herrhausen-Schule: #COVID19 und Schule - Elternfeedback
Insgesamt haben 95 Personen an der Befragung teilgenommen
Einsicht in die Ergebnisse unter
Zu den Ergebnissen
Ergebniscode: bosigiuh
Mit freundlichen Grüßen
Cornely
(stv. Schulleiterin)
Handy-Verbot an unserer Schule
Die Nutzung von Handys/Smartphones ist in der Schule verboten.
Während des gesamten Unterrichtstages ist das Handy der Lehrkraft abzugeben bzw. auszuschalten und muss in der Schultasche verbleiben. Schülerinnen und Schüler, die das Handy/ Smartphone im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände nutzen, geben es ohne Widerstand dem/der Klassenlehrer/in ab und erhalten es nach Schulschluss zurück. Verweigert der/die Schüler/in die Herausgabe, zieht dieses Verhalten einen sofortigen Ausschluss für den Tag und eine Information der Eltern nach sich.
Planung eines Wohnviertels an der Hildener Straße
Mit sehr kreativen Ideen sind einige unserer Schüler bei der Planung eines Stadtquartiers im Düsseldorfer Süden beteiligt.
Hier geht`s zum Artikel der Rheinischen Post.
Ein herzliches Dankeschön an Publicis Media
Auch in diesem ganz besonderen Jahr, in dem nicht alles wie gewohnt verlaufen konnte, hat es die Medienagentur Publicis Media mit seinen Mitarbeiter*innen trotz Homeoffice in der Agentur und Distanzlernen der meisten Schüler*innen möglich gemacht, das rund 170 Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-7 mit persönlichen Geschenken beschert wurden. Kurz vor Weihnachten durften wir die zahlreichen liebevoll verpackten Päckchen in der Agentur abholen, die dort unter dem festlichen Baum in der Eingangshalle bereit lagen.
In Einzelbesuchen in der Schule wurden alle Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften in die Ferien verabschiedet und erhielten freudig die liebevoll verpackten Geschenke.
Wir sagen DANKESCHÖN und wünschen allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Publicis Media ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes Jahr 2021!
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Sie schützen die kleine Himmelgeister Kastanie
Schüler der Alfred-Herrhausen-Schule und Mitglieder des Freundeskreises der Himmelgeister Kastanie haben das Laub des Baumes aufgesammelt. Denn dort überwintern die Larven der Miniermotte, die der Kastanie schaden können.
Lesen Sie hier mehr im Artikel der Rheinischen Post.
Vor 30 Jahren starb Alfred Herrhausen bei einem Terroranschlag
Am Samstag jährt sich zum 30. Mal der Tag der Ermordung Alfred Herrhausens. Die Erinnerung an seinen Tod kurz
nach dem Mauerfall ist verblasst. Dabei war er einer der wichtigsten und einflussreichsten Banker Deutschlands.
Lesen Sie hier mehr im Artikel der Rheinischen Post.
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Am letzten Samstag ist unsere Kollegin Ulrike Kathe-Holl (Standort WRS) mit 64 Jahren plötzlich verstorben.
Frau Kathe-Holl hatte in letzter Zeit verstärkt gesundheitliche Beschwerden und trug sich mit dem Gedanken zum 31.01.2021 in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen. Seit den Herbstferien war sie als Risikopatientin vom Präsenzunterricht freigestellt
Wir haben sie als humorvolle, lebensfrohe und -bejahende Kollegin mit einem Faible für farbige Kleidung kennen gelernt, die mit sehr großem Engagement und dem richtigen sonderpädagogischen Herz viele Generationen von Schülerinnen und Schülern gefördert hat.
Unser Beileid gilt vor Allem ihrer 87-jährigen Mutter.
Frau Kathe-Holl wird immer in unserem Herzen bleiben.
Das Kollegium der Alfred-Herrhausen-Schule
Jahresinformationen 2020-2021
Informationen des Hauptstandortes Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße für das Schuljahr 2020/2021 können Sie hier herunterladen.
Karneval
Impressionen unserer schulinternen Karnevalsfeier
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Adventcafé
Impressionen vom letzten Adventcafé am Hauptstandort in Garath.
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Entlassfeier 2020
Auch in diesem Jahr wurden unsere Schüler und Schülerinnen verabschiedet. Diesmal unter freiem Himmel und mit Abstand...
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Entlassfeier 2019
Auch im letzten Jahr wurden unsere Schüler und Schülerinnen mit Lifemusik und festlichen Redebeiträgen verabschiedet.
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Urban Gardening
Sponsoren:
Diakonie Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf, Bezirksvertretung 10
Private Spender
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Das Sonnenuhr-Leuchtobjekt
Das im Jahr 2000 gemeinsam mit einer Schülergruppe gestaltete Sonnenuhr-Leuchtobjekt wurde durch einen Unfall stark beschädigt und wird nun unter Beteiligung ehemaliger Schüler saniert.
Der Schattenwurf dieser Horizontalsonnenuhr zeigt stundengenau die Sommerzeit. Als Stundenmarken dienen bleierne römische Zahlen, die in die 25 qm große Grundfläche gegossen wurden. Der 5 m hohe senkrecht stehende Gnomon besteht aus vier bleiummantelten Gerüstdielen deren Kanten sich nicht berühren. Nachts leuchten die Spalten rot. Sie vermittelt den Eindruck als würde die tagsüber aufgefangene Sonnenenergie in der Nacht wieder ausgestrahlt.
Kooperationspartner:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Straßenbau Küster
Metten Stein + Design
WE-EF Leuchten
Metallschleiferei Spiller
Otto Klostermann GmbH
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Trafostation Garath 2.0
Im Atelier der Alfred-Herrhausen-Schule entstanden im letzten Jahr Entwürfe zur Gestaltung einer Trafostation auf dem Nikolaus-Groß-Platz.
Ein ausgewählter Entwurf wurde gerade realisiert.
Kooperationspartner:
Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtwerke Düsseldorf, ProUrbano
Presseartikel vom 18.06.2019 in der Rheinische Post
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